Betriebsmittelprüfung nach BGV A2 BGV A3, Arbeitssicherheit nach VBG 122, BGV A6, VBG 4, BGVA2, VDE 0701, VDE 0702, Dienstleister Dienstleister fuer Wiederholungspruefungen


- Arbeitssicherheit, Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes nach BGV A6 neu BGV A2
- elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A2 (VBG 4) neu BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702
- elektrische Medizingeräte- und Pflegebettenprüfung nach BGV A2 neu BGV A3, DIN VDE 0751
- Brandschutz, Prüfungen von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

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Arbeitssicherheit, Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes nach BGV A6 neu BGV A2

Die gesetzlichen Anforderungen
Die Mindestvorschriften (europaweit) sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Maßnahmen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

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elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A2 (VBG 4) neu BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702

Die gesetzlichen Anforderungen
Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüfer festzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten „Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.

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elektrische Medizingeräte- und Pflegebettenprüfung nach BGV A2 neu BGV A3, DIN VDE 0751

Die gesetzlichen Anforderungen

Die Prüfungen der elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0751 (neue Fassung, gültig vom 1. Oktober 2001) , DIN VDE 0702 , BGV A2 dürfen nur von speziell ausgebildete Personen durchgeführt werden, die einer ständigen Aus- und Weiterbildung unterliegen. Weiterhin dürfen nur für diese Prüfungen zugelassene, geprüfte und kalibrierte Messgeräte zum Einsatz kommen.

Jeder, der auf Grund seiner Qualifikation oder seiner technischen Ausstattung nicht in der Lage ist, die Dokumentation zu den o. g. Prüfungen und Maßnahmen mit ruhigem Gewissen zu unterschreiben, ist gut beraten, die Hilfe von sachkundigen Personen in Anspruch zu nehmen. Das Haftungsrisiko ist ansonsten nicht kalkulierbar. Der Betreiber ist für den Betrieb verantwortlich!

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Brandschutz, Prüfungen von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Die gesetzlichen Anforderungen
Die bundeseinheitliche Gesetzesregelung existiert zur Zeit nicht. Es gibt vielmehr eine große Zahl an internationalen, nationalen und kommunalen Vorschriften, die allesamt das Ziel der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes verfolgen.
Inhaltlich geht es dabei zum einen um den vorbeugenden baulichen Brandschutz, der die Bausubstanz, Brandlasten und Sicherheitstechnischen Einrichtungen beinhaltet. Zum anderen um den organisatorischen Brandschutz mit der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Hilfsmittelplanung und Brandschutzorganisation.

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