- Arbeitssicherheit, Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes nach BGV A6 neu BGV A2
- elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A2 (VBG 4) neu BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702
- elektrische Medizingeräte- und Pflegebettenprüfung nach BGV A2 neu BGV A3, DIN VDE 0751
- Brandschutz, Prüfungen von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
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Unser Leistungsangebot im Bereich der Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit nach BGV A6 (neu BGV A2)
Ein Unternehmen zu führen, heißt Verantwortung für den Betrieb und die Mitarbeiter zu tragen. Nur mit zukunftsweisenden, wirtschaftlichen Entscheidungen lässt sich der Fortbestand eines Unternehmens langfristig sichern. Viele Unternehmen konzentrieren sich heute deshalb auf ihre Kernbereiche / Fachkompetenz und beauftragen externe Dienstleister für Arbeiten wie Lohnbuchhaltung und Datenverarbeitung. Auch in Fragen der Arbeitssicherheit gewinnt die Beratung durch unabhängige Spezialisten immer mehr an Bedeutung. Nur ein professionell organisierter Arbeitsschutz gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und berücksichtigt die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter.
Die gesetzlichen Anforderungen
Die Mindestvorschriften (europaweit) sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Maßnahmen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Unser Angebot
Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung. Vom Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation über die Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen bis hin zur Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen stehen wir Ihnen in allen Fragen als kompetenter Partner zur Seite.
Wir bieten Ihnen z.B. die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung pro Arbeitsplatz nach dem Arbeitsschutzgesetz (BGV A6) durchzuführen an. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen für Sie entsprechend den gesetzlichen Prüfvorgaben einen Bericht:
Diese Beurteilungen können z.B. gleichzeitig zur BGV A2 Prüfung miterledigt werden.
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