Betriebsmittelprüfung nach BGV A2 BGV A3, Arbeitssicherheit nach VBG 122, BGV A6, VBG 4, BGVA2, VDE 0701, VDE 0702, Dienstleister Dienstleister fuer Wiederholungspruefungen


- Arbeitssicherheit, Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes nach BGV A6 neu BGV A2
- elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A2 (VBG 4) neu BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702
- elektrische Medizingeräte- und Pflegebettenprüfung nach BGV A2 neu BGV A3, DIN VDE 0751
- Brandschutz, Prüfungen von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

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Elektro Prüfungen nach BGV A2 (neu BGV A3)

Die Betriebsmittel und Anlagen haben nur eine begrenzte Lebensdauer und nutzen sich mit der Zeit ab. Kleine, unentdeckte Beschädigungen, der Einsatz im Freien, Materialermüdung und der normale Verschleiß setzen Ihren Arbeitsmitteln zu und können ein gravierendes Gefährdungspotenzial entwickeln. Insbesondere die elektrischen Geräte und Anlagen müssen deshalb regelmäßig auf Mängelerscheinungen, technische Mängel und Unsicherheiten hin nach der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift (BGV A2) überprüft und gemessen werden. Nur durch eine regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung können Sie die Sicherheit Ihrer Betriebsmittel gewährleisten, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter garantieren und vor vermeidbaren Unfällen schützen.

Die gesetzlichen Anforderungen

Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüfer festzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten „Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.

unser Angebot

Als Anbieter sicherheitstechnischer Dienstleistungen stehen wir Ihrem Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Unsere Fachkräfte beraten Sie individuell und helfen Ihnen dabei, die in Ihrem Betrieb nach dem „Stand der Technik“ vorhandenen prüfbedürftigen Arbeitsmittel ausfindig zu machen. Gleichzeitig ermitteln wir für diese Arbeitsmittel die ebenfalls nach dem „Stand der Technik“ erforderlichen Prüffristen und die jeweils notwendige Qualifikation des Prüfers. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie den vorhandenen Freiraum gestalten und wann Sie sich vom „Stand der Technik“ lösen und z.B. Prüffristen verlängern können. Bei verschiedenen Arbeitsmitteln können wir die notwendigen Prüfungen sogar unmittelbar selbst vornehmen. Wir unterstützen Sie, damit die Produktivität und die Sicherheit Ihres Unternehmens bestehen bleibt.

 

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